Mitbestimmung bei Einführung von EDV verpasst – was nun?

Ort: Hannover 03.02.2026 - Kategorie: Tagesfortbildungen (72/2026)

Die Einführung neuer EDV-Systeme oder Softwareanwendungen ist in vielen Einrichtungen längst Realität – oft jedoch ohne die frühzeitige Beteiligung der Mitarbeitervertretung. Was aber tun, wenn die Systeme bereits im Einsatz sind? Welche rechtlichen Nachbesserungsmöglichkeiten gibt es? Wie kann die Mitarbeitervertretung nachträglich Einfluss nehmen? Dieses Tagesseminar zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und vermittelt rechtliches Wissen sowie praktische Strategien, um trotz versäumter Beteiligung mitzugestalten.

Seminarinhalte

  • Nachträgliche Beteiligung nach MVG
  • Abgrenzung Mitbestimmung vs. Mitwirkung
  • Nachbesserung durch Dienstvereinbarungen
  • Rechtsansprüche und planvolles Vorgehen
  • Besondere Strategien zur Einflussnahme im Nachhinein
  • Austausch zu konkreten Beispielen aus der Praxis

Zielgruppe: alle MAV-Mitglieder, die mit eingeführter Software konfrontiert sind

Mitzubringen sind:

MVG, ggf. bestehende Dienstvereinbarungen

ReferentIn

Prof. Dr. Philipp B. Donath

Porträt

Rechtsanwalt, Professor für Arbeitsrecht an der University of Labour und der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main, forscht intensiv zu Künstlicher Intelligenz und Mitbestimmung, berät Mitbestimmungsgremien in mittleren und größeren Betrieben zu sämtlichen Rechtsfragen mit einem Schwerpunkt auf Digitalisierung

Weitere Informationen/Seminare: Prof. Dr. Philipp B. Donath

Kosten

290,00 Euro


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