Tagesseminar: Der Weg zum kirchlichen Gericht
Termin: 20.02.2012Veranstaltungsort: Hannover
Teamer: Bernhard Baumann-Czichon
Seminarnummer: 58/2012
Über Streitigkeiten bei der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, also vor allem über Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung entscheiden die kirchlichen Gerichte (auch Schieds- oder Schlichtungsstellen genannt). Wer eine Entscheidung eines kirchlichen Gerichts herbeiführen will, muss sich wie bei der Anrufung eines staatlichen Arbeitsgerichts genau an die Verfahrensvorschriften halten.
Diese betreffen aber nicht nur das Verfahren vor dem Gericht selbst, sondern auch schon das Verhalten der Mitarbeitervertretung, bevor sie das kirchliche Gericht anruft oder einen Anwalt beauftragt. Manchen Prozess haben Mitarbeitervertretungen allein deshalb verloren, weil sie hier Fehler gemacht haben.
Seminarinhalte
Deshalb wollen wir u.a. folgende Fragen klären:
- Über welche Fragen kann das Gericht entscheiden?
- Wer kann das Gericht anrufen?
- Welche Fristen müssen beachtetet werden?
- Kann die MAV einen Anwalt hinzuziehen und wer trägt die Kosten?
- Wann muss die MAV welche Beschlüsse fassen und wie müssen diese aussehen?
- Was muss die MAV im Vorfeld, z.B. im Rahmen der Mitbestimmung beachten, damit sie ein Verfahren erfolgversprechend führen kann?
Zielgruppe
alle Mitarbeitervertretungen, vor allem Vorsitzende
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Methode
Die TeilnehmerInnen werden gebeten, eine aktuelle Ausgabe des Mitarbeitervertretungsgesetzes mitzubringen.
Kosten
120 Euro







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