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Freie Plätze
MAV-Arbeit von und für Frauen

04. - 08. Juni 2012 im Kloster Drübeck mit RAin Mira Gathmann und RAin/Mediatorin Annemarie Czichon

Weitere Infos unter "Seminare" "Grundlagen/Einführungen" Sem. 26/2012



Schon vormerken:
Fachtagung 2012
Termin: 15./16.11.2012
Ausschreibung folgt in Kürze


Tagesseminar: Der Weg zum kirchlichen Gericht

Termin: 20.02.2012
Veranstaltungsort: Hannover
Teamer: Bernhard Baumann-Czichon
Seminarnummer: 58/2012

Über Streitigkeiten bei der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, also vor allem über Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung entscheiden die kirchlichen Gerichte (auch Schieds- oder Schlichtungsstellen genannt). Wer eine Entscheidung eines kirchlichen Gerichts herbeiführen will, muss sich wie bei der Anrufung eines staatlichen Arbeitsgerichts genau an die Verfahrensvorschriften halten.

Diese betreffen aber nicht nur das Verfahren vor dem Gericht selbst, sondern auch schon das Verhalten der Mitarbeitervertretung, bevor sie das kirchliche Gericht anruft oder einen Anwalt beauftragt. Manchen Prozess haben Mitarbeitervertretungen allein deshalb verloren, weil sie hier Fehler gemacht haben.

Seminarinhalte

Deshalb wollen wir u.a. folgende Fragen klären:
- Über welche Fragen kann das Gericht entscheiden?
- Wer kann das Gericht anrufen?
- Welche Fristen müssen beachtetet werden?
- Kann die MAV einen Anwalt hinzuziehen und wer trägt die Kosten?
- Wann muss die MAV welche Beschlüsse fassen und wie müssen diese aussehen?
- Was muss die MAV im Vorfeld, z.B. im Rahmen der Mitbestimmung beachten, damit sie ein Verfahren erfolgversprechend führen kann?

Zielgruppe

alle Mitarbeitervertretungen, vor allem Vorsitzende

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Methode

Die TeilnehmerInnen werden gebeten, eine aktuelle Ausgabe des Mitarbeitervertretungsgesetzes mitzubringen.

Kosten

120 Euro