Tagesseminar: Kündigung – Was kann die Mitarbeitervertretung tun?
Termin: 26.01.2012Veranstaltungsort: Bremen
Teamer: Bernhard Baumann-Czichon
Seminarnummer: 57/2012
Bei Kündigungen hat die Mitarbeitervertretung ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht.
Zwar kann die Mitarbeitervertretung eine Kündigung letztlich nicht verhindern, weil im Streitfall die Schiedsstelle bzw. das Kirchengericht entscheidet. Dennoch hat das Verhalten der Mitarbeitervertretung oft entscheidende Bedeutung dafür, ob der zu kündigende Mitarbeiter sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren kann. Und angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt wird damit oft auch darüber entschieden, ob der Mitarbeiter zukünftig überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Wir wollen in dieser Tagesveranstaltung das Zusammenwirken von individuellem Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz, Schutz der Menschen mit Behinderung, Unkündbarkeit von altersgesicherten Arbeitnehmern usw.) und den Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung erarbeiten und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickeln. Dabei werden wir auch die Besonderheiten bei betriebsbedingten Kündigungen behandeln (Sozialauswahl, Namenslisten, Sozialplan usw.).
Zielgruppe
alle Mitarbeitervertretungen
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Methode
Die Teilnehmer müssen auf jeden Fall eine aktuelle arbeitsrechtliche Gesetzessammlung mitbringen.
Kosten
120 Euro







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