Grundlagenwissen Arbeitsrecht
Termin: 18.06.2012 - 22.06.2012Veranstaltungsort: Bad Bevensen
Teamer: Mira Gathmann , Michael Passior
Seminarnummer: 17/2012
Auf der Basis von Arbeitsverträgen leisten MitarbeiterInnen ihre Arbeit. Wenn Probleme auftreten, werden wir als MAV häufig gefragt »Muss ich das machen?« oder »Was kann ich dagegen unternehmen?«
Daher sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts für die Beratung unserer KollegInnen unentbehrlich. Anhand von Praxisbeispielen werden erworbene Kenntnisse unmittelbar in der MAV-Arbeit nutzbar sein.
Seminarinhalte
- Was bedeutet eine Abmahnung?
- Wie gestaltet sich das Vertragsrecht?
- Was bedeutet Annahmeverzug?
- Wie können Arbeitsverträge geändert werden?
- Ist allen Dienstanweisungen Folge zu leisten?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
- Welches sind die kirchlichen Besonderheiten?
- Welches sind die wesentlichen Gesetzesgrundlagen?
- Wie sind Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen?
- Welche Möglichkeiten hat die MAV, Einfluss zu nehmen?
Zielgruppe
alle Mitarbeitervertretungen
Methode
- gemeinsames Erarbeiten von Lerninhalten im
Plenum
- Lösen von Fällen in Kleingruppen
- Fragestellungen der Teilnehmer werden in den
Seminarablauf eingebunden.
Arbeitsmaterialien:
Textausgabe MVG, angewandtes Tarifwerk: AVR o.ä., Gesetzessammlung (Kittner)
Kosten
480 Euro (Seminar) + 300 Euro (Unterkunft/Verpflegung)







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